AGB
1. Anwendungsbereich der AGB
1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die
Geschäftsbeziehung zwischen der
Heilpraktikerin für Psychotherapie (Angela Eichler) sowie
dem Patienten als Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2
Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611
ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie,
annimmt und
sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der
Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet.
1.3
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen
Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer
Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem
Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
2.1
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre
Dienste gegenüber dem
Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und
Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung,
Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.
2.2
Vor Beginn der Behandlung informiert und berät die
Heilpraktikerin für Psychotherapie den Patienten über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. ihrer Therapiemethoden. Der Patient entscheidet frei über die
anzuwendenden
Diagnose- und Therapiemethoden. Sofern sich der Patient
nicht
festlegen kann oder will, wendet die Heilpraktikerin für
Psychotherapie eine Methode an, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.
2.3
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie wendet in der Regel
schulmedizinisch
nicht anerkannte Methoden an, die teilweise auch nicht
wissenschaftlich erklärbar sind. Daher kann dem Patienten auch kein Erfolg der Behandlung in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Lehnt der Patient diese Methoden ab oder verlangt eine Beratung, Diagnose und Therapie mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, muss er dies der Heilpraktikerin für Psychotherapie
vorab mitteilen.
2.4
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keine
Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.
3. Mitwirkung des Patienten
Der Patient ist nicht zu einer aktiven Mitwirkung an der
durchgeführten Behandlung verpflichtet. Sofern der Patient nicht ausreichend mitwirkt, indem er
für die Behandlung notwendige Informationen nicht erteilt und
dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung
abzubrechen.
4. Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie
4.1
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für die
Inanspruchnahme ihrer
Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches sich an der
Gebührenordnung für
Heilpraktiker sowie auch an den allgemein üblichen Preisen im
Bereich der freien Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz in Deutschland orientiert und je nach Art, Dauer und Umfang der zu erbringenden Leistung jeweils individuell vereinbart wird.
4.2
Eine feste Anzahl von Sozialplätzen für Menschen mit geringem
Einkommen/ ALG-ll-Empfänger steht in meiner Praxis zur Verfügung. Eine unbedingte Anspruchsberechtigung besteht nicht. Zur Entscheidung über die Gewährung ist die Vorlage des Einkommensnachweises/
ALG-ll-Bescheides erforderlich.
4.3
Die vereinbarten Honorare sind im Anschluss an jede
Behandlung bar zu entrichten. Der Patient erhält dafür jeweils eine Quittung. Andere Vereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der vorherigen Absprache und der
Zustimmung beider Vertragsparteien.
4.4
Der Patient kann auf Wunsch eine honorarpflichtige Rechnung
nach einer Behandlungsphase erhalten. Diese Rechnung enthält Angaben zu Namen und Anschrift des Patienten sowie der Heilpraktikerin für Psychotherapie, dem genauen Behandlungszeitraum und der bereits
gezahlten Honorare. Eine Rechnung, die Angaben bzgl. der Diagnose(n) enthält, z.B. aus Erstattungsgründen,
bedarf vorab eines schriftlichen Auftrags des
Patienten.
6. Vertraulichkeit der Behandlung
6.1
Patientendaten werden von der Heilpraktikerin für
Psychotherapie vertraulich
behandelt. Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapie
und den persönlichen
Begleitumständen bzw. den Verhältnissen des Patienten werden
nur nach
schriftlicher Zustimmung des Patienten
erteilt.
6.2
Sofern die Heilpraktikerin für Psychotherapie auf Grund
gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten des Patienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 6.1 nicht. Weiterhin gilt Nr. 6.1 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B.
bei Eltern von minderjährigen Kindern, oder wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie sich durch die Verwendung von Daten und/ oder Tatsachen gegen
persönliche Angriffe gegen die eigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und
anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.
6.3
Über die Leistungen führt die Heilpraktikerin für
Psychotherapie Aufzeichnungen (Handakten).
Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem
Patienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen.
6.4
Verlangt der Patient eine Behandlungs- und Krankenepikrise
wird diese kosten- und
honorarpflichtig von der Heilpraktikerin für Psychotherapie
aus der Handakte erstellt.
Originaldokumente werden der Epikrise in Kopie
beigefügt.
6.5
Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach
Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist
besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken in Frage kommen könnten.
5. Honorarerstattung durch Dritte
5.1
Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder
Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin für
Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich immer
nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, unabhängig davon, wie viel durch die Krankenversicherung
erstattet wird.
5.2
Sind im Rahmen der Erstattungsangelegenheiten Auskünfte an
Dritte notwendig, werden diese jeweils in Form von Bescheinigungen gegen entsprechendes Honorar an den Patienten erteilt. Es werden keine Auskünfte an Dritte
erteilt.
7. Gerichtsstand
7.1
Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches
Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- du Ausland.
7.2
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und
Auseinandersetzungen
ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.
8. Sonstige Nebenbestimmungen
8.1
Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen
und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
8.2
Eine Änderung des Vertragspunkts 11 bedarf ebenfalls der
Schriftform.
8.3
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem
Vertrag abzutreten.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder
der AGB ungültig
oder nichtig sein, berührt dies nicht Wirksamkeit des
Behandlungsvertrages / der
AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige
Bestimmung in
freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen,
die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Coaching
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
weiteren Angebote der Praxis, die nicht
dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise
Coaching oder Beratung.
Angebot
Mein Angebot richtet sich an Jugendliche, Erwachsene, Familien
und Paare, im Bereich Coaching zusätzlich an Unternehmen, öffentliche Träger und Vereine.
Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie,
sorgfältig die ALLGEMEINEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen.
Termine
Termine sind nach vorheriger (telefonischer) Absprache
möglich, das heißt, dass Sie keine oder kaum Wartezeiten einkalkulieren müssen.
Da ich während einer laufenden Therapie nicht gleichzeitig
ein Telefongespräch führen kann, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworte bzw. nutzen Sie meine tel. Sprechstunde.
Kosten
Die aktuellen Preise meiner Leistungen sowie auch die
Terminabsage- Modalitäten
entnehmen Sie bitte der Preisliste. Diese finden Sie auf der
Website (www.hypnose-coaching-koeln.de) unter Kosten.
Rechtliches
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass mit den
von mir angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen
werden!
Jeder Patient/ Klient ist aufgefordert, medizinische
Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.